jobs.idowa.de
Search
jobs.idowa.de
Haupt-Navigation
Ist der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz erlaubt?Kemedo

08.04.2024 Redaktion jobs.idowa.de

Ist Kiffen am Arbeitsplatz nun erlaubt?

Die umstrittene Teillegalisierung von Cannabis ist am Ostermontag in Deutschland in Kraft getreten. Medienberichten zufolge haben sich mehrere Dax-Konzerne dazu geäußert, wie der Umgang mit Suchtmitteln wie Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich geregelt ist und welche Änderungen sich mit der Cannabislegalisierung ergeben.

Hier sind die Informationen für euch zusammengefasst:

BMW hat bekannt gegeben, dass sie derzeit die Folgen der gesetzlichen Veränderungen für das Arbeitsumfeld und die betrieblichen Regelungen untersuchen. Es werden Gespräche mit den Sozialpartnern geführt, um eine spezielle Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abzuschließen. Grundsätzlich gilt jedoch beim Autobauer BMW, dass jegliche Arbeitsleistungen unter dem Einfluss berauschender Substanzen verboten sind.

Bei Continental, einem Zulieferer der Automobilindustrie, sind die Richtlinien für den Umgang mit Alkohol und anderen Drogen durch lokale Betriebsvereinbarungen klar festgelegt. An den deutschen Standorten herrscht in der Regel ein striktes Verbot von Alkohol und Drogen, ohne Unterscheidung zwischen Cannabis und anderen Rauschmitteln. Bei Firmenveranstaltungen werden individuelle Vereinbarungen je nach Anlass getroffen.

Auch Infineon, ein bedeutender Chiphersteller, verwies auf eine firmeninterne Regelung. Diese besagt, dass alle Mitarbeiter dafür verantwortlich sind, nach bestem Wissen und Gewissen für ihre eigene Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Es ist den Mitarbeitern nicht gestattet, durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen einen Zustand zu erreichen, der ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährdet.

Eon, ein führender Energieversorger, betont ebenfalls das Vorhandensein einer Betriebsvereinbarung, die besagt: "Gemäß dem Konzept der Punktnüchternheit sollte am Arbeitsplatz konsequent auf Alkohol und andere Suchtmittel verzichtet werden."

Der Logistikkonzern DHL teilte auf Anfrage mit, dass am Arbeitsplatz grundsätzlich keine legalen oder illegalen psychoaktiven Substanzen und ihr Konsum toleriert werden, da sie zu Verhaltensänderungen oder einem eingeschränkten Reaktionsvermögen führen können.

Die Deutsche Telekom gab bekannt, dass der Umgang mit Suchterkrankungen bereits Bestandteil ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements ist. Es existieren Betriebsvereinbarungen, die den Umgang mit Suchtmitteln regeln, und diese werden derzeit auf erforderliche Anpassungen überprüft.

Teilen per:

Facebook
LinkedIn
E-Mail
Twitter
WhatsApp
Xing

Passende Blog-Artikel