19.01.2024 ● Torsten Widua
Aufpolierter Lebenslauf: Welche Lügen sind erlaubt?
Tuning kennen die meisten von euch nur in Bezug auf das Auto. Doch es gibt auch in Niederbayern, der Oberpfalz und in Oberbayern so einige Lebensläufe, die ein Tuning hinter sich haben. Ein paar Monate Arbeitslosigkeit wegretuschieren, eine vergeigte Prüfung als „bestanden“ markieren. Sind solche Flunkereien eigentlich rechtlich erlaubt oder droht einem hier sogar eine Strafanzeige? Wir haben uns mal schlau gemacht.
Flunkern im Lebenslauf
Der Lebenslauf ist die „Kurz & Knackig“-Version eurer schulischen und beruflichen Laufbahn. Vom ersten Abschluss bis zur heutigen Tätigkeit ist hier ersichtlich, was ihr auf dem Kasten habt. Jakob (35) aus Straubing beispielsweise hat nach dem Abi am Anton-Bruckner-Gymnasium in Regensburg studiert und arbeitet heute als Informatiklehrer im oberpfälzischen Neumarkt. Dass er ein halbes Jahr null Bock auf Job hatte und diese Lücke in der Vita mit einer erfundenen Wohltätigkeit bei der Caritas in Landau ausfüllte, hat er seinem Arbeitgeber verheimlicht. Miese Masche oder halb so wild?
Die Top-3 der Lügen im Lebenslauf, die ihr vermeiden solltet:
- Ihr habt falsche Angaben über eure Fachkenntnisse gemacht
- Ihr beschönigt eure Berufserfahrung
- Ihr täuscht erworbene Qualifikationen vor
Eine repräsentative Umfrage hat ergeben, dass 63 Prozent der gut 2.400 befragten Personalmanager euch als Bewerber nicht einstellen würden, sollten im Lebenslauf falsche Angaben ans Licht kommen. Doch wo fängt lügen an oder wo hört schwindeln auf?
Hier sind weitere Spitzenplätze der Lügen im Lebenslauf als No-Go:
- Ihr gebt ein höheres Gehalt in eurem bisherigen Job an
- Ihr verfälscht Angaben zu Start- und Enddatum einer Beschäftigung
- Ihr erwähnt Tätigkeiten oder Berufe, die ihr nie ausgeübt habt
- Ihr füllt eine Lücke mit einer „erfundenen“ Tätigkeit
- Ihr gebt vor, eine Sprache besser zu können als es der Fall ist
- Ihr lasst einen Job im Lebenslauf weg, auf den ihr nicht stolz seid
Aber was ist denn nun erlaubt im Lebenslauf?
Ganz einfach: alles, was ihr nicht frei erfunden habt. Zeugnisse fälschen, Abschlüsse vortäuschen & Co. fällt in den Bereich des Illegalen und kann strafrechtlich verfolgt werden. Wenn ihr aber sagt, dass ihr im vorherigen Job große Erfolge gefeiert habt und bei den Kollegen sehr beliebt wart – obwohl es nicht ganz der Wahrheit entspricht –, dann ist das eine Grauzone. Wenn ihr erwähnt, dass ihr stets pünktlich und überaus zuverlässig seid – und dies stimmt nicht –, dann kann euch auch hieraus niemand einen Strick drehen.
Worüber ihr im Lebenslauf keine Auskunft geben müsst
Es gibt Tabuthemen, die auch der potenziell künftige Arbeitgeber nicht hinterfragen darf. Wobei ... Dürfen darf er schon, aber antworten müsst ihr nicht. Flunkern könnt ihr beispielsweise, wenn ihr Folgendes gefragt werdet:
- Sind Sie in einer Beziehung und beabsichtigen Sie zu heiraten?
- Sind Sie zu 100 Prozent körperlich und geistig gesund?
- Sind Sie religiös?
- Planen Sie, Kinder zu bekommen?
- Welche Sexualität leben Sie aus?
- Gehören Sie einer politischen Partei an?
- Saßen Sie schon einmal im Gefängnis?
Der letzte Punkt ist jedoch ein Ausnahmefall. Angenommen, ihr bewerbt euch bei der Polizei in Passau oder als Erzieher in einem Kindergarten in Dingolfing: Dann werdet ihr spätestens bei der Offenlegung des sogenannten „erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses“ entlarvt, solltet ihr eine Vorstrafe haben.
Das passiert, wenn Lügen im Lebenslauf rauskommen
Je nachdem, was ihr vorgeflunkert habt, müsst ihr mit einer Entlassung – ggf. sogar mit einer fristlosen Kündigung – rechnen. Im worst case hat euer Verhalten strafrechtliche Konsequenzen, z. B. wenn ihr behauptet, an der TH Deggendorf studiert zu haben, obwohl das nie der Fall war.
Die Wahrheit – und nichts als die Wahrheit – im Lebenslauf
Am sichersten fahrt ihr also, wenn ihr ohne Tuning im Lebenslauf eine Stelle bekommt. Das unterstreicht eure Fachkenntnis und ihr könnt die Stelle ruhigen Gewissens antreten.